Das Namens-Chaos beim Elektro-Zweirad

Fahrräder neben Rollern am Straßenrand

Elektroautos sind zwar ein wichtiger Teil der Verkehrswende, doch noch wichtiger ist gerade das Elektro-Zweirad. Es gibt sie in verschiedenen Größen, Formen und Arten – für jeden eigentlich genau das Richtige. Doch was ungemein verwirrt ist das Namens-Chaos bei den wichtigen Gruppen der Fahrräder, Roller und Scooter.

Je mehr man sich mit dem Elektro-Zweirad beschäftigt, umso komplizierter wird es. Doch beginnen wir zunächst in einem Bereich, wo man noch halbwegs durchsieht: Bei den Fahrrädern. Neben der klassischen Version (mit reiner Muskel-Kraft) sind E-Bikes eine beliebte Variante, da man ohne schwitzen sein Ziel erreicht und trotzdem aktiv war. Doch da haben wir auch gleich das erste Problem, den E-Bikes als solches gibt es in Deutschland gar nicht.

Der Gesetzgeber kenn diesen Begriff gar nicht und macht es für den Außenstehenden etwas schwer zu verstehen. Im offiziellen Sprachgebrauch nennt sich ein Elektro-Zweirad vom Typ „E-Bike“ nämlich Pedelec (oder ausgeschrieben: Pedal Electric Cycle). Ein Pedelec darf bis zu einem Tempo von 25 km/h elektrisch unterstützen. Fährt man schneller, steigt der Elektromotor aus und man muss nur mit Muskelkraft weiterfahren.

Doch auch wer lieber etwas schneller auf zwei Rädern unterwegs ist, kann zum „E-Bike“ greifen. Eine zweite Kategorie mit dem Namen S-Pedelec erlaubt bis zu 45 km/h elektrische Unterstützung. Doch die Sache hat gleich mehrere Haken, denn es wird zwingend ein Versicherungskennzeichen und ein Führerschein der Klasse AM (ab 16 Jahren möglich) benötigt. Zudem ist die Benutzung eines Helms verpflichtend und Radwege sowie für Radfahrer freigegebene Fußwege dürfen nicht benutzt werden.

Warum ein Roller ein E-Scooter ist und ein Scooter ein E-Roller

Komplett verwirrend und unlogisch ist aber das Namens-Chaos im Bereich der Roller bzw. Scooter. Während es sich der Gesetzgeber hier einfach macht und alles einfach „Kleinkraftrad“ nennt, bricht sich der Handel fast das Genick.

Der Begriff Kleinkraftrad ist nicht sonderlich attraktiv und im Marketing nicht zu gebrauchen, weshalb sich über die Jahre viele verschiedene Synonyme herausgebildet haben. Will man z. B. ein Kleinkraftrad mit Verbrennungsmotor kaufen, so muss man einen Scooter suchen. Will man ein älteres Modell gebraucht erwerben ist meist von einem Moped oder Motorroller die Rede.

In der Regel schaffen diese Kleinkrafträder bis zu 45 km/h, historische Modelle dürfen aber auch 60 km/h schnell sein. Kleinkrafträder mit bis zu 45 km/h gibt es auch als Elektro-Variante, doch diese werden unter wieder anderem Namen vermarktet. Wer einen elektrischen Scooter sucht, muss im Handel nach einem E-Roller Ausschau halten, da der Name E-Scooter bereits von einem anderen Zweirad belegt ist.

Als E-Scooter versteht man in Deutschland nämlich die elektrisch angetriebene Variante des Tretrollers. Schuld sind hier die USA. Die ersten Modelle elektrischer Tretroller die dort auf dem Markt kamen, trugen den Namen E-Scooter. Englische Marketing-Begriffe verkaufen sich oft besser, weshalb die Bezeichnung ins Deutsche 1:1 übernommen wurde. Das Chaos war perfekt, denn im Amtsdeutsch nennt man es schlicht „Elektrokleinstfahrzeuge“ (ebenfalls so attraktiv für Hersteller wie Kleinkraftrad oder Pedelec).

Die Namensgebung bremst das Elektro-Zweirad

Das Namens-Chaos beim Elektro-Zweirad bleibt nicht ohne Folgen. Während die Fahrradhersteller sich mit dem Begriff E-Bike weitestgehend standardisiert haben (da die Klasse des S-Pedelec kaum eine Rolle spielt) bleibt noch das Wirrwarr bei Rollern und Scooter.

Die E-Scooter (also, die elektrischen Tretroller) waren ein kurzer Hype, der im Bereich der Mikromobilität oder gar als Ersatz des Autos wenig taugt. Sie sind beliebt bei Touristen und haben da vielleicht eine Lebensberechtigung, werden aber nie eine Verbreitung im Privatbereich erzielen wie Fahrräder bzw. E-Bikes.

Bei E-Rollern sieht die Sache aber ganz anders aus. Gerade in großen Städten sind solche elektrischen Scooter (oder sollte man Sie nicht lieber E-Mofa bzw. E-Motorroller nennen) eine echte Alternative. Gerde im asiatischen Raum ersetzen Sie bei vielen bereits das eigene Auto. Doch der Name verwirrt ungemein da die logische Konsequenz auf einen Scooter (mit Verbrennungsmotor) ein E-Scooter (also Elektroversion) wäre. Doch genau das ist in Deutschland nicht der Fall und verschreckt viele Interessenten. Denn schon beim ersten Gedanken an einen E-Scooter denken viele an die auf Fußwegen liegenden E-Tretroller.

Was fehlt ist eine Vereinheitlichung ähnlich wie bei den E-Bikes, die ohne die Amtsbegriffe auskommt aber klar vermittelt was ein Tretroller und was ein Motorroller ist. Gemeinsam haben beide kurioserweise das Versicherungskennzeichen. Dieses sind benötigt, um überhaupt losfahren zu dürfen. Den Führerschein hingegen braucht es nur bei den Kleinkrafträdern / Rollern / Scooter.

Titelbild © Daniel Lerman on Unsplash